Versicherungsbeginn bei Versichererwechsel
Der Versicherungsbeginn muss - bei Versichererwechsel - der gleiche Tag sein, an dem der
Vorversicherer Ihre bisherige Versicherung aufgehoben hat. Tragen Sie hier ein späteres
Datum ein, besteht die Gefahr, dass eine Versicherungslücke entsteht, die Sie später nicht
mehr schließen können.
Versicherungsbeginn bei Erst- oder Wiederzulassung bzw. -bestellung
Soweit das Zulassungsdatum noch nicht endgültig feststeht, kann der Versicherungsvertrag
auch schon vor dem Zulassungsdatum abgeschlos-sen werden. Verzögert sich der Tag der
Zulassung bleibt es für die Bei-tragsberechnung bei dem Datum des gewünschten
Versicherungsbeginns, ohne dass ein Anspruch auf anteilige Beitragserstattung besteht. Die
Bestimmungen zum Wegfall des versicherten Interesses gem. § 80 Versicherungsvertragsgesetz
(VVG) bleiben davon unberührt.